Förderung: HoR Lernfonds
Wie schon in der Vergangenheit können Initiativen und Vereine bei HoR Gelder bekommen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Begleitung (post-)migrantischer Organisationen. Mit den Geldern setzen die Organisationen kleinere Projekte um, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Höhe der Mittel, die hierfür zur Verfügung stehen, hat sich allerdings verringert: 2025 sind es rund 8.000 Euro insgesamt. Deshalb muss das HoR-Team eine stärkere Auswahl treffen, welche Projektideen / Organisationen mit wieviel Geld gefördert werden können.
Learning by doing!
Die finanzielle Förderung durch HoR hat den Zweck, dass Initiativen und Vereine eigene Projekte in Begleitung ausprobieren können – und dabei neues Know-how entwickeln. Zu einer Förderung gehört deshalb dazu, dass die Organisation und HoR zu Beginn Lernziele benennen. Diese ganz individuellen Ziele verfolgt die Organisation während der Dauer ihrer Förderung. HoR unterstützt sie dabei im Rahmen von Beratung und Schulungen.
Förderung: Fonds “Auf Augenhöhe”
HoR kann Mittel aus dem Fonds „Auf Augenhöhe“ der SAGST-Stiftung beantragen. Auch mit diesen Mitteln können Projekte von Initiativen und Vereinen finanziert werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft in diesem Fall nicht HoR, sondern die Stiftung. Die Fördersumme kann pro Antrag maximal 3.000 bis 5.000 Euro betragen. Zentrales Thema der Projekte sollte die Begegnung von Menschen unterschiedlicher Hintergründe sein.